Frauenberatungs- und Interventionsstelle


Termine nur nach Vereinbarung

 

Telefon 03391/2303

Fax: 03391/655998

E-mail neuruppiner-frauenverein@t-online.de

Beratungsangebot

Wir beraten Frauen oder Angehörige zum Thema Häusliche Gewalt, Trennung und Scheidung und zum Gewaltschutzgesetz. Häusliche Gewalt umfasst körperliche, psychische und/oder sexuelle Gewalt durch einen nahestehenden Angehörigen, meist den Ehemann, Lebensgefährten oder Vater/Mutter. Frauen, die Gewalt erfahren haben oder denen Gewalt droht, können mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren.

 

Die Beratungsstelle ist nicht ständig besetzt, daher ist eine vorherige Kontaktaufnahme über oben genannte Telefonnummer notwendig. Die Beratung ist kostenlos, auf Wunsch anonym und unabhängig vom Einzug ins Frauenhaus. Unsere Beratungsstelle befindet sich im Zentrum Neuruppins. Haben Sie keine Möglichkeit dorthin zu kommen, können wir einen anderen Treffpunkt vereinbaren.

Interventionsstelle

Wurde bei einem Fall von Häuslicher Gewalt die Polizei gerufen, kann sie die Daten der betroffenen Frau, wenn diese eingewilligt hat, an uns per Fax weiterleiten. Wir nehmen dann umgehend Kontakt zur betroffenen Frau auf (proaktiver Ansatz). Die Polizei kann nach Einschätzung der Gefahrensituation dem Täter oder der Täterin eine Wegweisung aus der Wohnung erteilen, die in Brandenburg zwischen 3 und 10 Tagen liegt. In dieser relativ kurzen Zeit sollte es für die betroffene Frau möglich sein, beim Amtsgericht folgende Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen:

  • Antrag auf Näherungsverbot (Bannmeile)
  • Antrag auf Zuweisung der Wohnung

Bei diesen Anträgen, der Aufarbeitung des Geschehenen und weiteren Fragen beraten und unterstützen wir, wenn die Frau das möchte. Auch wenn die von Gewalt betroffene Frau ihren Partner wieder aufnimmt bzw. sich nicht trennen möchte, kann sie Kontakt aufnehmen, um von uns auch in dieser Situation begleitet zu werden.